— Dies ist ein Eintrag des Adinger Glossars.  —

KI-Verordnung (AI Act)

Zusammenfassung

Beschreibung

Die KI-Verordnung verfolgt einen risikobasierten Ansatz und teilt KI-Anwendungen in vier Kategorien ein:

  1. Unannehmbares Risiko: KI-Systeme, die als unvereinbar mit den Grundwerten der EU gelten, sind verboten. Dazu gehören beispielsweise Social Scoring oder die Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Bildern aus dem Internet.
  2. Hohes Risiko: KI-Systeme, die wesentliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte bergen, unterliegen strengen Anforderungen. Beispiele sind KI-Anwendungen in kritischen Infrastrukturen, im Bildungswesen oder bei der Strafverfolgung.
  3. Begrenztes Risiko: Für KI-Systeme mit geringem Risiko, wie Chatbots, gelten spezifische Transparenzpflichten. Nutzer sollen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren.
  4. Minimales oder kein Risiko: Die Mehrheit der KI-Anwendungen fällt in diese Kategorie und unterliegt keinen zusätzlichen Anforderungen.

Die Verordnung gilt für alle, die KI-Systeme in der EU entwickeln, vertreiben oder nutzen, unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der EU ansässig sind. Sie ergänzt bestehende Regelungen wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die weiterhin für KI-Anwendungen relevant bleibt.

Quellen

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