Bei B3S handelt es sich um „Branchenspezifischen Sicherheitsstandards“, die durch KRITIS-Betreiber oder deren Verbände definiert werden. B3S definieren Anforderungen um den „Stand der Technik“ zu erfüllen.
Eine Pflicht zur Definition eines B3S existiert nicht. Jedoch werden die Branchen durch B3S in die Lage versetzt eigene Vorgaben zum „Stand der Technik“ zu formulieren. Für Betreiber kritischer Anlagen besteht ferner Rechtsicherheit über den „Stand der Technik“ sofern sie sich nach einem B3S prüfen lassen.